Auch die Gewerkschaften unterliegen dem Wettbewerbsrecht (UWG). Schon länger sind wir von Beamtencircle an verschiedenen Polizeiakademien und verteilen unser Informationsmaterial. Immer wieder treffen wir dort auch auf die Gewerkschaften, die ebenfalls um Mitglieder werben. Die Gewerkschaften bieten dann auch diverse Versicherungspartner an. Zusammen mit der Kanzlei Michaelis haben wir in diesem Zusammenhang beim Kammergericht Berlin ein Urteil erreicht (Az.: 5 W 1131/20 ). Darüber berichten heute auch die diversen Fachzeitschriften:
Procontra – Gewerkschaft darf Makler nicht abwerten
Pfefferminzia – Auch Gewerkschaften müssen sich an Wettbewerbsregeln halten
fondsprofessionell – Kammergericht: Gewerkschaft darf nicht vor Maklern warnen
Asscompact – Wenn Gewerkschaften Beamtenanwärter vor Maklern warnen
finanzwelt – Makler siegt gegen Gewerkschaft
Aus unserer Sicht verstecken sich viel zu häufig Mogelpackungen hinter den vermeintlich guten Angeboten der Gewerkschaften. Leider können junge Polizeianwärter das oft genug noch nicht bewerten und die Gewerkschaften genießen einen hohen Vertrauensvorschuss. Da wird dann eben schnell auch mal eine Versicherung abgeschlossen ohne weiter nachzudenken. Dies Urteil sollte aber wachrütteln. Gerade bei Krankenversicherungen für Beamtenanwärter und Dienstunfähigkeitsversicherungen für junge Beamte kommt es auf den Gesamtüberblick und die individuellen Versicherungsbedingungen an. Und nicht nur auf ein kluges Marketing.
Wir vom Beamtencircle stehen nach wir vor für individuelle Beratung.