Ich habe mal wieder einen interessanten Presseartikel gefunden. Siehe hier: Versicherungsjournal
Hierbei geht es um die Anzahl der Versicherten im Basistarif der privaten Krankenversicherungen. Bevor wir uns die Zahlen im Detail angucken beantworten wir noch einmal die Frage: „Was genau ist denn eigentlich der Basistarif?“
Der Basistarif wurde im Jahr 2009 eingeführt. Diesen Tarif muss jede private Krankenversicherung in Deutschland anbieten. Allen Personen, die der PKV zuzuordnen sind, steht dieser Tarif offen. Die Leistungen bewegen sich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen, ebenso darf der Basistarif nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Von den privaten Krankenversicherungen (PKV) ist dieser Tarif zunächst einmal sehr pessimistisch betrachtet worden. Das liegt daran, dass der Versicherer keine Gesundheitsfragen stellen darf und somit jeden Kunden, egal wie krank er auch ist, aufnehmen muss. Des Weiteren darf die PKV seit 2009 keinem Kunden mehr kündigen, so dass im Basistarif auch mit sehr vielen sogenannten Nichtzahlern gerechnet wurde. Deshalb bewirbt die PKV diesen Tarif nicht aktiv und bezahlt ihren Vermittlern auch keine Provision für eine Vermittlung. Weiterhin ist die monatliche Prämie durchgängig der Höchstbeitrag in der GKV (voraussichtlich € 610,31 ab 1.1.2013).
Unter vielen sogenannten „Experten“ gilt deshalb die Faustformel, dass Gesellschaften mit vielen Basistarifversicherten mutmaßlich eher schlechtere PKVen sind, da hier sehr viele ungesunde Risiken und Nichtzahler vermutet werden.
Gucken wir uns aber einmal die Zahlen an. Die meisten Kunden im Basistarif hat aktuell die Debeka. Nun ist die Debeka aber mit Abstand die größte PKV, so dass hier natürlich auch die meisten Basistarif Kunden zu vermuten wären. Auf den folgenden Plätzen folgen DKV, Signal, Allianz, HUK, und Axa (inkl. DBV). Alles Versicherer mit einem hohen Anteil an Beamten.
Was ist bei Beamten im Basistarif anders? Ganz klar der Beitrag. Ein Beamter der in Pension geht hat einen Beihilfeanspruch von 70% und muss somit nur 30% Restkosten absichern. Das bedeutet er bezahlt auch nur 30% vom Höchstbeitrag. Das ist ab 2013 rund 200 Euro monatlich. Somit ergibt sich für einen Pensionär unter Umständen schon eine Ersparnis gegenüber dem Restkostentarif. Auf der Leistungsseite hat er natürlich erhebliche Defizite.
Weiterhin gibt es Pensionäre, die während ihres Berufslebens durch die Heilfürsorge abgesichert waren und erst im Ruhestand beihilfeberechtigt wurden (z.B. Berufssoldaten und Bundespolizisten). Wir haben nicht wenige Anfragen von Leuten, die vergessen haben eine Anwartschaft abzuschließen und so vor dem Problem standen, dass alle anderen Tarife aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr zu bekommen waren. Hier geht also nur der Basistarif. Insofern ist es logisch, dass Versicherer mit einem hohen Beamtenanteil auch einen hohen Anteil an Versicherten im Basistarif haben. Bei diesem Kundenkreis ist aber auf jeden Fall davon auszugehen, dass die Beiträge pünktlich entrichtet werden. Es entstehen also keine Nachteile für die Versichertengemeinschaft durch mutmaßliche Nichtzahler.
Anders sieht es natürlich aus bei Gesellschaften die einen hohen Anteil an z.B. Selbständigen haben. Hier könnte jeder Versicherte im Basistarif tatsächlich ein hohes Risiko für alle anderen Versicherten sein, da ja die Versichertengemeinschaft das Risiko für Nichtzahler mitträgt. Ganz interessant scheint mir hier die DEVK zu sein. Bei der DEVK gibt es 88 Versicherte im Basistarif. Aber wie viel Vollversicherte Personen hat die DEVK eigentlich? Nun versuchen Sie es einmal selbst heraus zu finden. Aber Vorsicht: In den meisten Statistiken sind auch die Zusatzversicherten erfasst und hier ist die DEVK als einer der größten Auslandsreisekrankenversicherer sehr gut aufgestellt. Also versuchen Sie herauszufinden wie viel Vollversicherte die DEVK hat. Da wundere ich mich nur warum die DEVK in vielen Ratings und Rankings so hoch bewertet wird. Zweimal hinschauen hilft also…
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung stellt in jedem Fall immer nur eine Notlösung für die Versicherten dar. In vielen Fällen verweigern Ärzte die Behandlung von Versicherten im Basistarif der PKV. Wer sich vor dem 1.1.2009 privat Krankenversichert hat und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann als Notlösung im Alter in den PKV Standardtarif wechseln. In diesem Tarif werden die Altersrückstellungen im Gegensatz zum Basistarif voll angerechnet. Die Leistungen im PKV Standardtarif entsprechen in denen des Basistarifes.
Seit 1.12.12.bin ich Zwangsversicherte imBasistarif von xxx.
Mein mtl. Beitrag ist 350.- Euro.
Erstattung meiner Arztrechnungen erfolgt unter GKV Tarif.
Ärzte verweigern eine Behandlung auf Basistarif.
Für Zahnarzt gibt’s eine Liste ,nur diese Zahnärzte behandeln mich.Davon gibt es einen Zahnarzt in meiner Stadt!
Und nur zu diesem darf ich gehen um mich behandeln zu lassen!
Physiobehandlung wird mit 15 Euro erstattet.Die Praxen nehmen 23–28Euro pro Behandlung.
Meine Schwerbehindertenrente beträgt ca.800 EURO mtl.
Für den Basistarif bei xxx benötige ich alle 3Monate einen Bedürftigkeitsnachweis vom Sozialamt.
Sonst wird die xxx sofort ihren Grundtarif von 800 Euro und von meinem Girokonto einziehen.
Das ist im Dezember 2012 bereits passiert.Ich habe daraufhin sofort den Beitrag storniert und einen Rechtsanwalt für Sozialrecht eingeschalten.
Bei diesem Rechtsanwalt bin ich noch heute,da die Gesamt Situation immer noch nicht vollkommen geklärt ist.