In Baden Württemberg gibt es seit dem 1.1.2013 gravierende Änderungen in der Beihilfeverordnung. Die größte Veränderung gibt es sicherlich beim Beihilfesatz. Dieser beträgt nun einheitlich 50% für das ganze Leben, d.h. weder ab dem 2. Kind noch als Pensionär erhält der Beamte eine erhöhte Beihilfe von 70 %. Weiterhin wurden z.B. im Zahnbereich bei den …