Tag: Baden Württemberg

Änderung Beihilfeverordnung Baden Württemberg

In Baden Württemberg gibt es seit dem 1.1.2013 gravierende Änderungen in der Beihilfeverordnung. Die größte Veränderung gibt es sicherlich beim Beihilfesatz. Dieser beträgt nun einheitlich 50% für das ganze Leben, d.h. weder ab dem 2. Kind noch als Pensionär erhält der Beamte eine erhöhte Beihilfe von 70 %. Weiterhin wurden z.B. im Zahnbereich bei den …

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