Verbeamtung der Lehrer in Sachsen zum 01.01.2019

Das Lehrermangel ein bundesweites Problem ist, ist nicht unbekannt. Der Freistaat Sachsen hat damit besonders schwer zu kämpfen. Jahr für Jahr wandern frisch ausgebildete Referendare und andere Lehrer aus Sachsen ab. Um dem entgegenzuwirken soll wieder auf die Verbeamtung gesetzt werden. Daher hat das sächsische Kabinett am 09.03.2018 beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 ausgebildete Lehrer wieder verbeamtet werden können.

Seit dem 07.08.2018 können Lehrerinnen und Lehrer, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Verbeamtung beantragen. Dies erfolgt mit einem persönlichen Antrag über das Schulportal. Gibt es ein positives Ergebnis, wird ein Schreiben mit detaillierten Informationen an den Antragsteller gesendet.

Offiziell gibt es keinen Zeitpunkt bis wann der Antrag auf Verbeamtung gestellt werden muss. Beachtet werden muss nur, dass es vorerst einen Befristungszeitraum der Verbeamtungsmöglichkeit bis zum 31.12.2023 gibt.

Mit der Verbeamtung kommt unweigerlich das Thema Beihilfe und private Krankenversicherung auf den Tisch. 

Aufgrund der Fülle an Informationen empfehlen wir Ihnen sich zeitnah mit dem Thema auseinanderzusetzen. Angesichts unserer jahrelangen Erfahrung für Beamtenversicherungen sind wir für Lehrer in Sachsen die Anlaufstelle Nr.1.

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Judith Kellotat

Judith ist Mitarbeiterin der Beamtencircle Versicherungsmakler GmbH

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Diane

    Danke für diesen tollen und informativen Blog. Habe diesen Artikel mit großen Interesse gelesen.

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