Blutige Entlassung oder wahlärztliche Leistungen ?

Ich habe im Netz eine ganz lustige Darstellung zum (eigentlich ernsten) Thema blutige Entlassung gefunden. Klickt doch mal auf das Video (Update vom April 2020: leider ist das Video auf YouTube nicht mehr online).

Alternativ hilft es auch blutige Entlassung einmal in die entsprechende Suchmaschine einzugeben.

Dieses Thema verfolgt uns ja auch schon länger in der täglichen Beratungspraxis. Wie kann aber unser Kunde in der privaten Krankenversicherung die blutige Entlassung umgehen?

Nun ganz einfach: Mit dem Baustein Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung. Hier geht es also weniger um das Zweibettzimmer und auch nicht um den Chefarzt im klassischen Sinne, sondern vielmehr um die wahlärztlichen Leistungen. Das heißt, es wird eben nicht nach den Fallpauschalen abgerechnet sondern nach tatsächlicher medizinischer Notwendigkeit.

Die wenigsten Kunden wissen darüber Bescheid, deshalb ist es sinnvoll hier länger mit den Kunden darüber zu reden. Gerade im Bereich der Beihilfe gibt es noch viele Bundesländer, die die wahlärztlichen Leistungen erstatten, so dass der Aufpreis hier sehr gering ausfällt.

Aber auch gesetzlich Versicherte können sich mit einer Zusatzversicherung diese Leistungen erkaufen.

Dirk Gaertner

Dirk ist Geschäftsführer der Beamtencircle Versicherungsmakler GmbH

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Nicole Peschel

    Wie lustig, dass das selbst dort schon Thema war :), auch wenn es schnell erraten wurde 🙂 „Genial“ sind aber auch die entsetzten Reaktionen und Blicke über die Richtigkeit dieser erschreckenden Antwort…

  2. Doreen Pernack

    Da schließ ich mich der Nicole doch direkt mal an 🙂

Schreibe einen Kommentar