Änderung Beihilfeverordnung Baden Württemberg

In Baden Württemberg gibt es seit dem 1.1.2013 gravierende Änderungen in der Beihilfeverordnung. Die größte Veränderung gibt es sicherlich beim Beihilfesatz. Dieser beträgt nun einheitlich 50% für das ganze Leben, d.h. weder ab dem 2. Kind noch als Pensionär erhält der Beamte eine erhöhte Beihilfe von 70 %. Weiterhin wurden z.B. im Zahnbereich bei den Material- und Laborkosten Kürzungen vorgenommen.

Diese Regelung gilt für alle Neuverbeamtungen seit dem 1.1.2013. Für bestehende Beamtenverhältnisse gelten natürlich weiterhin die alten Regelungen.

Zu beachten ist somit bei der Tarifauswahl in der privaten Krankenversicherung, dass ein Versicherer gewählt wird, der auf den gesamten 50% Anteil Alterungsrückstellungen bildet. Außerdem ist auf die Wahl des richtigen Beihilfeergänzungstarifs zu achten.

Die neuen Regelungen stellen aus meiner Sicht eine ehebliche Verschlechterung für den Beamten dar. Hatte das Land Baden Württemberg bisher eine der besten Beihilfeverordnungen, so rutscht das Land nun weit nach hinten ab.

Ob die grün rote Landesregierung mit den eingesparten Geldern zukünftig Bahnhöfe finanziert entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

 

Dirk Gaertner

Dirk ist Geschäftsführer der Beamtencircle Versicherungsmakler GmbH

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Nicole Peschel

    Wirklich sehr schade… Baden-Württemberg hatte in der Tat eine sehr schöne Beihilfevorschrift, gerade in Punkto Zähnen/Zahnersatz. Mal sehen, ob weitere Bundesländer folgen – spannend bleibt ja nach wie vor auch Hessen.

    Besonders die Tatsache, dass die Beamten/Pensionäre und deren Ehegatten nur noch 50 % Beihilfe erhalten, macht es sinnvoll, hier aktiver an eine Beitragsentlastung zu denken.

  2. Doreen Pernack

    Da muss ich Nicole Recht geben! Der Beitragsentlastungstarif sollte ab sofort bei jedem Beamten aus BaWü zumindest angesprochen werden!

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